Dein Weg zu uns

Der Weg zum Logopäden

Vom Arzt verordnet

Als Sprachtherapeuten arbeiten wir stets auf Weisung des Arztes, d.h. eine logopädische Behandlung muss daher grundsätzlich von einem Arzt verordnet werden.

Ihr Rezept zur Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen bekommen Sie von Ihrem Hausarzt, Allgemeinärzten, HNO-Ärzten, Internisten, Neurologen, Kinderärzten, Zahnärzten, Kieferorthopäden und Phoniatern.

Informiere dich hier über:

Das erwartet dich

Ablauf, Frequenz und Dauer der logopädischen Behandlung

01

Der 1. Termin beim Logopäden

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Therapiesitzungen

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Dauer der Behandlung

04

Frequenz der Therapie

Der 1. Termin beim Logopäden

Als Sprachtherapeuten arbeiten wir stets auf Weisung des Arztes, d.h. eine logopädische Behandlung muss daher grundsätzlich von einem Arzt verordnet werden. Ihr Rezept zur Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen bekommen Sie von Ihrem Hausarzt, Allgemeinärzten, HNO-Ärzten, Internisten, Neurologen, Kinderärzten, Zahnärzten, Kieferorthopäden / Kieferchirurgen und Phoniatern.

Diese Leistungen bieten wir

Therapie - & Störungsbilder

Leistungsangebot für Erwachsene



Sprache:
  • zentrale Sprachstörungen in Folge von neurologischen Erkrankungen (Aphasie nach Hirnschädigung/Schlaganfall) oder z. B. Schädel-Hirn-Trauma, Parkinson
  • altersbedingte Sprachstörungen


Sprechen:
  • Sprechstörungen (Sprechapraxie)
  • Störung der Bereiche Atmung, Stimmgebung, Sprechen (Dysarthrophonie)
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
  • Unterstützte Kommunikation mit Hilfe elektronischer Sprechgeräte (z.B. nach einer Kehlkopfentfernung)


Stimme:
  • Funktionelle Dysphonie (Heiserkeit ohne organischen Befund z.B. bei Überlastung oder Fehlgebrauch der Stimme)
  • Psychogene Dysphonie in Folge von psychischer Überlastung
  • Organische Dysphonie (wie beispielsweise Stimmlippenknötchen, -Ödeme, -Polypen u.Ä.)
  • Therapie von Stimmlippenlähmungen


Schlucken:
  • alters- oder erkrankungsbedingte Schluckstörungen (Dysphagie)
  • Behandlung von Gesichtslähmungen (Fazialisparesen)


Hören:
  • Logopädisches Hör- und Sprechtraining bei Hörgeschädigten mit Cochlea Implantat

Leistungsangebot für Kinder & Jugendliche



Sprache:
  • Sprachentwicklungsverzögerung oder –störung; (Late Talker; Sprachentwicklungsstörung bei geistiger Behinderung)
  • Störungen im Bereich Grammatik (Dysgrammatismus)
  • Wortschatzdefizite (semantisch-lexikalische Störung)
  • Störungen des Sprachverständnisses
  • Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung mit Problemen in der phonologischen Bewusstheit (z.B. Lautdifferenzierungsschwäche, Lautlokalisationsschwäche etc.)
  • Störung der auditiven Merkfähigkeit
  • Lese-Rechtschreibstörung oder -schwäche als Folge von phonologischen Störungen oder Sprachentwicklungsstörungen/-verzögerungen


Sprechen:
  • Aussprachestörungen (Artikulationsstörung/ Dyslalie)
  • Nasalität (Rhinophonie, Rhinolalie; z.B. bei Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten)
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
  • Sprechen bei Schwerhörigkeit oder Taubheit (auch nach Cochlea Implantat)


Stimme:
  • kindliche Stimmstörungen (Dysphonie)
  • Mutationsstimmstörungen


Schlucken:
  • Ungleichgewicht der Gesichts-, Hals- und Mundmuskulatur und daraus resultierendes falsches Schluckmuster (myofunktionelle Störungen) im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung
  • kindliche Fütterstörungen

Abhängig von deiner Versicherung

Die Kosten einer Behandlung

Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung

Die logopädische Behandlung ist eine Leistung des Heilmittelkatalogs und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Hierfür ist die Verordnung eines Arztes zwingend erforderlich, die Sie zum 1. Termin mitbringen. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit, hier übernehmen sämtliche Kosten die Krankenkassen. Gleiches gilt selbstverständlich bei zuzahlungsbefreiten Erwachsenen. Patienten über 18 Jahre müssen einen Eigenanteil von 10% der gesamten Verordnung zzgl. 10 € Verordnungsgebühr leisten.

Mit einer privaten Krankenversicherung

Hier existiert keine gesetzliche Gebührenordnung, auch die sog. Beihilfehöchstsätze ersetzen diese, wie oft fälschlicherweise angenommen wird, nicht.
Heilmittelerbringer können die Höhe der Vergütung bei privat Versicherten im Rahmen einer Honorarvereinbarung frei festlegen. Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Form Sie als Privatpatient einen Erstattungsanspruch gegen einen Kostenträger besitzen. Die Höhe der Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt Ihres persönlichen Krankenversicherungsvertrages. Haben Sie bspw. einen günstigeren Monatsbeitrag gewählt, werden die Kosten möglicherweise nicht in vollem Umfang übernommen. Die von den Kostenträgern festgesetzen individuellen “Höchstsätze” berühren aber nicht das private Rechtsverhältnis und somit die Honorarvereinbarung zwischen logopädischer Praxis und Privatpatient. Unsere Gebühren für die Behandlung liegen derzeit beim 1,4fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen und schöpfen damit den möglichen Höchstsatz von 2,3fach bei weitem nicht aus. Die hohe Qualität unserer therapeutischen Leistungen, die auf langjähriger Berufserfahrung, vielfältigen Zusatzqualifikationen und Spezialisierungen beruht, lässt uns die Preisgestaltung unserer Honorarvereinbarung als angemessen erscheinen.

Das erwartet dich bei der Logopädie Logonova

In unserer Praxis für Logopädie können unsere Patienten eine individuell abgestimmte Therapie erwarten, die von qualifiziertem und freundlichem Fachpersonal durchgeführt werden.