Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung
Die logopädische Behandlung ist eine Leistung des Heilmittelkatalogs und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Hierfür ist die Verordnung eines Arztes zwingend erforderlich, die Sie zum 1. Termin mitbringen. Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit, hier übernehmen sämtliche Kosten die Krankenkassen. Gleiches gilt selbstverständlich bei zuzahlungsbefreiten Erwachsenen. Patienten über 18 Jahre müssen einen Eigenanteil von 10% der gesamten Verordnung zzgl. 10 € Verordnungsgebühr leisten.


